Erweiterte Medikationsberatung
Die Leistung umfasst eine Arzneimittelerfassung aller angewendeten Arzneimittel - verschriebene wie freiverkäufliche - und einer anschließenden Prüfung auf arzneimittelbezogene Probleme. Für erkannte Probleme werden Lösungen entwickelt und mit den Patientinnen und Patienten sowie - mit Einverständnis - auch in Rückspracke mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten besprochen. Auf Wund erhält die hauptbetreuende Ärztin bzw. der hauptbetreuende Arzt (ebenfalls mit Einverständnis der Patientin bzw. des Patienten) einen schriftlichen Bericht.
Folgende Ziele werden mit der Dienstleistung verfolgt:
- Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit durch Erkennen und Lösen bestehender oder Prävention potenzieller arzneimittelbezogener Probleme
- Erhöhung der Effektivität der Arzneimitteltherapie
- Verbesserung der Qualität der Arzneimittelanwendung
- Förderung der Therapietreue
- Förderung der Verbreitung eines AMTS-geprüften Medikationsplans
- Zusammenarbeit zwischen den Heilberufen stärken
Die Kosten für diese Dienstleistung werden von den Krankenkassen übernommen und ist für Patientinnen und -Patienten zuzahlungsfrei. Anspruchsberechtigt sind alle versicherten Personen mit aktuell mindestens 5 ärztlich verordneten Arzneimitteln in Dauermedikation, die für voraussichtlich weitere 28 Tage angewendet werden. Die Dienstleistung kann einmal alle 12 Monate erbracht. Sofern erhebliche Umstellungen der Therapie erfolgen, z. B. drei neue Arzneimittel innerhalb von einem Monat, kann die Dienstleistung erneut in Anspruch genommen werden.
Die Dienstleistung erfolgt aufgrund einer Vereinbarung mit der Apotheke am Bahnhof. Diese kann jederzeit gekündigt werden.
Alle weiteren Informationen finden Sie hier in der Langfassung der Vereinbarung zwischen Apotheke und Versicherten.